Dienstag, 9. Februar 2010
Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig
Hartz IV
Regelsätze sind verfassungswidrig
Die Zeit ist knapp: Bis Ende des Jahres muss Hartz IV reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund: Die Berechnung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II verstößt gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich über Hartz IV geurteilt. Text Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich über Hartz IV geurteilt. Foto: ap
Bei Hartz IV geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Text Bei Hartz IV geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Foto: ap
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Lester Maul (Was ist das?)
Mir schwant, dass die Neuberechnung zu Sätzen in gleicher Höhe führen wird, allerdings besser begründet...
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Bis zum Jahresende bleibt die bisherige Berechnung der Regelsätze in Kraft, wie das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier verkündete. Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten. Eine Methode für die Bedarfsermittlung schrieb das Gericht nicht vor. Der Erste Senat ordnete an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort bis Inkrafttreten der Neuregelung in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen.
Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen hatten Zweifel daran angemeldet, ob die Berechnung der Bedarfssätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und deshalb Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen.
Die Verfassungsrichter sagten in der Urteilsbegründung, die bisherigen Beträge von Hartz IV seien «nicht evident unzureichend». Das Urteil sagt also nichts darüber aus, ob die Regelsätze erhöht werden müssen - sondern nur, dass ihre Berechnung geändert werden muss.
Das Gericht äußerte sich auch grundsätzlich zum Existenzminimum: Dabei ginge es nicht um die physische Existenz, sondern auch um ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.
«Regelsätze um mindestens 20 Prozent anheben»
Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müssen die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Erwachsene nun erheblich steigen. «Die Regelsätze müssen um mindestens 20 Prozent angehoben werden», sagte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, zu news.de.
Mit Blick auf das Urteil der Karlsruher Richter sagte Schneider: «Es ist ein historisch einmaliger Skandal, dass ein Bundesverfassungsgericht die Würde des Kindes vor dem Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen muss.» Bei der Berechnung der Regelsätze müssten nun die tatsächlichen Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden. In den jetzigen Regelsatzberechnungen seien keine Leistungen für Bildung, kein Geld für Windeln und nur ein paar Cent für Spielzeug enthalten, so Schneider.
Die SPD forderte im Bundestag derweil, das Verfahren zur Bestimmung der Kinderregelsätze auf neue Füße zu stellen. Die eigenständige Ermittlung müsse alle drei Jahre erfolgen, und nicht wie bisher alle fünf Jahre, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Thomas Oppermann. Er wies darauf hin, dass die SPD ungeachtet des aktuellen Urteils seit langem eigenständige und bedarfsgerechte Kinderregelsätze fordere. Dem widerspricht der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende. «Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ehemalige rot- grüne Bundesregierung», so Heinrich Kolb.
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